Arbeitsmedizinische Vorsorge
Individuelle arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung nach ArbMedVV. Sie ist von Eignungsuntersuchungen zu unterscheiden.
Wissen & Begriffe
Individuelle arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung nach ArbMedVV. Sie ist von Eignungsuntersuchungen zu unterscheiden.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die Beschäftigte bei der Arbeit benutzen, einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen.
Betriebliches Gremium nach § 11 ASiG bei mehr als 20 Beschäftigten; es berät Anliegen von Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Ort in Gebäuden oder im Freien auf einem Betriebsgelände, der zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen ist, einschließlich bestimmter Verkehrs- und Nebenbereiche.
Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen; Besonderheiten gelten unter anderem im Bergbau und bei mehreren Arbeitgebern.
Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene schriftliche Anweisung, die Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhalten insbesondere bei Gefahrstoffen beschreibt.
Nach ASiG bestellte ärztliche Fachperson, die den Arbeitgeber in Fragen des Gesundheitsschutzes berät und Beschäftigte arbeitsmedizinisch betreut.
Automatisch gespeicherter, weiter bearbeitbarer Stand eines Checks. Er ist noch keine unveränderliche Berichtsversion.
Arbeitsfreier Tag, der bei zulässiger Beschäftigung an Sonn- oder Feiertagen innerhalb der gesetzlichen Frist gewährt werden muss.
Nach ASiG bestellte sicherheitstechnische Fachperson zur Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers.
Systematische Ermittlung und Bewertung arbeitsbedingter Gefährdungen mit Festlegung und Wirksamkeitskontrolle geeigneter Maßnahmen.
Stoff oder Gemisch mit gefährlichen Eigenschaften oder ein Stoff, der Beschäftigte aufgrund seiner Verwendung oder Entstehung gefährden kann.
Fest definierter Testfall, mit dem geprüft wird, ob Fragen, Regeln und erwartete Pflichten gemeinsam das vorgesehene Ergebnis liefern.
Person, die nach den Kriterien des § 2 ArbZG normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht oder an einer Mindestzahl von Tagen leistet.
Ausrüstung, die Beschäftigte zum Schutz gegen Gefährdungen tragen oder halten; sie ist nachrangig zu technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Festgelegter Zeitraum bis zur nächsten Prüfung eines Arbeitsmittels; er wird aus Gefährdungsbeurteilung, Nutzung und Herstellerinformationen abgeleitet.
Amtlicher Normtext oder eine andere verbindliche Grundlage, auf die eine Pflicht und ihre Regelentscheidung zurückgeführt werden.
Im Voraus feststehende Unterbrechung der Arbeit, während der Beschäftigte weder Arbeit leisten noch sich bereithalten müssen.
Ununterbrochener Zeitraum nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit bis zum nächsten Arbeitseinsatz.
Ausreichende, angemessene und auf Arbeitsplatz beziehungsweise Aufgabe bezogene Information und Anleitung zu Gefahren und Schutzmaßnahmen.
Unveränderlicher Schnappschuss eines Check-Ergebnisses. Ein späterer Stand wird als neue Version gespeichert.
Schlüssel der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Er dient der Zuordnung branchenspezifischer Regeln; mehrere Tätigkeiten können relevant sein.